Gemäß amtlicher Verfügung gelten ab Montag, 21. Juni 2021 die
folgenden Regelungen:
„Die Maskenpflicht entfällt im gesamten Außenbereich der Schulen,
insbesondere auf Schul- und Pausenhöfen sowie auf Sportanlagen.
Innerhalb von Gebäuden, also in Klassen- und Kursräumen, in
Sporthallen, auf Fluren und sonstigen Verkehrsflächen sowie den
übrigen Schulräumen besteht die Maskenpflicht weiter.“